Angeleitete Tätigkeiten
Vor Aufnahme ihrer Arbeit in der Screening-Einheit müssen
- Programmverantwortliche Ärzte (vier Wochen)
- Befundende Ärzte (eine Woche) sowie
- Radiologische Fachkräfte (zwei Wochen)
nach Abschluss der Fortbildungskurse in einem Referenzzentrum hospitieren.
» Checkliste Qualifikation zur Angeleiteten Tätigkeit prüfen
Wenn Sie Interesse an einer angeleiteten Tätigkeit in unserem Referenzzentrum haben, dann melden Sie sich bitte zunächst telefonisch bei uns.
Kontakt:
Frau Ricarda Vinzing Telefon +49 30 3988399-31
E-Mail: at@referenzzentrum-berlin.de
Wir suchen dann für Sie nach einem freien Platz und geben Ihnen weitere Informationen zum Ablauf der Hospitation.
Die angeleiteten Tätigkeiten beinhalten im Einzelnen:
Programmverantwortliche Ärzte
Die Tätigkeit umfasst mindestens 160 Stunden an 20 Arbeitstagen in einem Referenzzentrum.
Die Tätigkeit kann in zwei Blöcke aufgeteilt werden und beinhaltet insbesondere:
- Teilnahme an den Konsensuskonferenzen
- Teilnahme an den Sprechstunden zur Abklärungsdiagnostik
Teilnahme an den multidisziplinären Fallkonferenzen - Selbständige Beurteilung der Screening-Mammographieaufnahmen von mindestens 3.000 Frauen unter Anleitung durch den Leiter eines Referenzzentrums
- Selbständige Durchführung von mindestens 30 Ultraschalluntersuchungen der Mamma unter Anleitung durch den Leiter eines Referenzzentrums oder durch einen vom Referenzzentrum bestellten Arzt. Bei mindestens fünf dieser Untersuchungen muss nachträglich durch Biopsie die Diagnose eines Karzinoms gestellt worden sein.
- Selbständige Durchführung von mindestens 15 Stanzbiopsien der Mamma unter Ultraschallkontrolle unter Anleitung durch den Leiter eines Referenzzentrums oder durch einen vom Referenzzentrum bestellten Arzt. (Ggf. selbständige Durchführung von mindestens 10 Stanzbiopsien der Mamma unter Röntgenkontrolle und mindestens 10 Kalibrierungen des Zielgerätes unter Anleitung durch den Leiter eines Referenzzentrums oder durch einen vom Referenzzentrum bestellten Arzt)
Der Leiter des Referenzzentrums stellt über die Tätigkeit ein Zeugnis aus. Dieses Zeugnis beurteilt, ob der Arzt befähigt ist, die Aufgaben des Versorgungsauftrags als Programmverantwortlicher Arzt selbständig durchzuführen.
Befundende Ärzte
Die Tätigkeit umfasst mindestens 40 Stunden an fünf aufeinanderfolgenden Arbeitstagen in einem Referenzzentrum. Die Tätigkeit beinhaltet insbesondere:
- Teilnahme an der Konsensuskonferenz
- Teilnahme an der Sprechstunde zur Abklärungsdiagnostik
- Teilnahme an den multidisziplinären Fallkonferenzen
- Selbständige Beurteilung von Screening-Mammographieaufnahmen unter Anleitung durch den Leiter des Referenzzentrums
Der Leiter des Referenzzentrums stellt dem Arzt eine Bescheinigung über die Tätigkeit aus, in der die Teilnahme an den Konferenzen und der Sprechstunde bestätigt und die Anzahl der beurteilten Aufnahmen belegt sind.
Radiologische Fachkräfte
Die ganztägige Tätigkeit umfasst zehn Arbeitstage in einem Referenzzentrum und beinhaltet:
- Erstellung von Screening-Mammographieaufnahmen bei 50 Frauen unter Anleitung
- Selbständige Durchführung der Maßnahmen zur technischen Qualitätssicherung (nach § 33 Nr. 2 BMV-Ä/EKV) an mindestens drei Arbeitstagen unter Anleitung
- Teilnahme an den Sprechstunden zur Abklärungsdiagnostik
- Teilnahme an den präoperativen multidisziplinären Fallkonferenzen
- Teilnahme an der Durchführung von Stanzbiopsien
Es dürfen in der Regel höchstens vier radiologische Fachkräfte in einem Referenzzentrum gleichzeitig tätig sein. Der Leiter des Referenzzentrums stellt über die Tätigkeit eine Bescheinigung aus. Der Zeitraum zwischen der Beendigung der Tätigkeit in dem Referenzzentrum und der Aufnahme der Tätigkeit im Rahmen des Früherkennungsprogramms darf drei Monate nicht überschreiten.