Überprüfung Bildqualität
Eine Qualitäts-Überprüfung umfasst ebenso die diagnostische Bildqualität der Screening-Mammographieaufnahmen.
Die Kassenärztliche Vereinigung fordert in jährlichen Abständen vom Programmverantwortlichen Arzt alle erstellten Screening-Mammographieaufnahmen von 20 Frauen auf der Grundlage der Abrechnungsunterlagen an.
Die erstmalige Anforderung der Screening-Mammographieaufnahmen erfolgt innerhalb von sechs Monaten nach dem Beginn der Übernahme des Versorgungsauftrages. Die Überprüfung muss spätestens zwölf Monate nach der erfolgreichen Teilnahme an der letzten Überprüfung wiederholt werden.
Weitere Informationen zur Überprüfung der diagnostischen Bildqualität als PDF können Sie hier herunterladen