Allgemeine Informationen
Das Mammographie-Screening ist eine Reihenuntersuchung zur qualitätsgesicherten Früherkennung von Brustkrebs bei Frauen, bei denen keine Anzeichen für diese Erkrankung vorliegen.
Ziel dieses Programms ist die Senkung der durch Brustkrebs bedingten Sterblichkeitsrate der Frauen in Deutschland. Entscheidend ist dabei die frühzeitige Entdeckung von Veränderungen in der Brust, um bestmögliche und schonende Heilungschancen zu bieten.
Angeboten wird diese zusätzliche Brustkrebsfrüherkennung allen Frauen zwischen 50 und 69 Jahren. Dazu werden im Abstand von jeweils zwei Jahren Röntgenaufnahmen der Brust (Mammographien) angefertigt. Bei unauffälligem Befund werden die Teilnehmerinnen in zwei Jahren durch die jeweils zuständige Zentrale Stelle wieder eingeladen. Sollte sich aus den Röntgenaufnahmen der Verdacht auf eine Krebserkrankung ergeben, werden weitere Untersuchungen zur Abklärung des Verdachts vorgenommen.
Um eine maximale Qualität zu gewährleisten, werden strenge Qualitätsanforderungen an das Screening-Personal, die teilnehmenden Ärzte und die Geräte gestellt.
Grundlage dieser Reihenuntersuchung ist ein Allparteienbeschluss des Deutschen Bundestages vom Juni 2002, welcher die Einführung eines Screenings auf Basis der „Europäischen Leitlinien für die Qualitätssicherung des Mammographie-Screenings“ festgelegt hat.
Die rechtlichen Grundlagen sind am 1. Januar 2004 mit den Änderungen der Krebsfrüherkennungs-Richtlinien und der Bundesmantelvertrag Ärzte/Ersatzkassenvertrag in Kraft getreten. Diese Texte bilden die Grundlage für das Mammographie-Screening-Programm und regeln unter anderem:
- Inhalte und Struktur des Programms
- Anspruch auf Teilnahme
- Teilnahmevoraussetzungen für Ärzte und medizinisches Fachpersonal
- Organisation und Durchführung von Qualitätssicherungsmaßnahmen
- Programmevaluation
Die Teilnahme am Screening-Programm ist freiwillig. Die Untersuchung ist für gesetzlich Versicherte kostenlos, für privat Versicherte können individuelle Regelungen gelten.
Das Mammographie-Screening-Programm wird von den Krankenkassen und den Kassenärztlichen Vereinigungen getragen.